zu Dienst- oder Geschäftsreisen, zulässig. Informieren Sie sich hier über die aktuellen Einreisevoraussetzungen der Länder, die Teil Ihrer Reiseroute sind. Die Verordnung behinhaltet die am 05. Zusammenkünfte wie Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie in privaten Einrichtungen sind unzulässig.
Versammlungen unter freiem Himmel nach dem Versammlungsgesetz mit bis zu 500 Teilnehmenden sind zulässig (Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend; Es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln). Steuerung des Zutritts; Es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln; Hygienekonzept erforderlich; Erhöhte Hygienemaßnahmen. Bestätigte Nichtanerkennung: Ägypten, Malediven und Sri Lanka. Die Einreiseanmeldung ist über das Portal www.einreiseanmeldung.de vorzunehmen. Veranstaltungen sind unter Angabe des Veranstalters der Ortspolizeibehörde zu melden. Geeignete medizinische Masken: Hinweise
Die Mund-Nasen-Bedeckung darf abgelegt werden, wenn ein dauerhafter Steh- oder Sitzplatz eingenommen wird und ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten wird. Januar 2021 in Kraft und gilt voraussichtlich bis zum 31. Ausgenommen sind weitläufige Außenanlagen, wie Golfplätze, Reitanlagen, Modellflugsportplätze, Skiloipen und Skipisten. Vorschriften für den gastronomischen Bereich siehe Restaaurants, Cafés und Gaststätten. Externe Übernachtungen bei Familienbesuchen zu Weihnachten (insbesondere bei räumlicher Enge) sind zulässig in der Zeit vom 23. Der Verkauf und die Abgabe alkoholischer Getränke ist von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages untersagt. Nach Deutschland, Belgien, den Niederlanden und Slowenien hat nun auch Rumänien wegen der hohen Coronavirus-Infektionszahlen Österreich auf seine Rote Liste für Einreise gesetzt. Verkaufsstellen des Einzelhandels sowie öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugängliche Einrichtungen mit Publikumsverkehr sind für den Publikumsverkehr zu schließen. Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter sind nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet; Kinder bis zum vollendeten 14. Öffnung und Zugang: Geschlossen. Öffnung und Zugang: Nicht gestattet. Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend, auch soweit und solange Besucher einen Sitzplatz eingenommen haben. Die Einfuhr von Devisen ist zwar in unbegrenzter Höhe möglich, jedoch besteht bei Ein- und Ausreise ab 10.000,- Euro Meldepflicht. Bei einer Einreise aus einem Risikogebiet im Ausland besteht außerdem die Verpflichtung, sich höchstens 48 Stunden vor oder unmittelbar nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland einer Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu unterziehen. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist verpflichtend. Es gelten die Lizenzbestimmungen Creative Commons CC BY 4.0, Einreise in die Bundesrepublik Deutschland. Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Öffnung und Zugang: Eingeschränkt geöffnet. Personen, die aus dem Ausland einreisen und sich innerhalb von 10 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet außerhalb der Bundesrepublik Deutschland (veröffentlicht durch das RKI) aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 10 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern und das zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren. Es gelten die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln; Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend. Weitere Informationen: Hygienekonzept für Zoos: https://corona.rlp.de/de/themen/hygienekonzepte/; Weitere Informationen: Hygienekonzept für Freizeitparks: https://corona.rlp.de/de/themen/hygienekonzepte/ Vorschriften für das gastronomische Angebot siehe Restaurants, Cafés und Gaststätten. Der Ausschank, die Abgabe und der Verkauf von alkoholischen Getränken sind in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages verboten. Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen für den Verzehr außerhalb des Gastronomiebetriebs erlaubt. Das Abstandsgebot gilt während der gesamten sportlichen Betätigung. März 2020 für Ausländer gilt nicht für EU-Bürger, die keine COVID-19-Symptome aufweisen. Die Quarantäne beginnt mit dem Tag der Ausreise aus dem entsprechenden Gebiet. Öffnung und Zugang: Eingeschränkt gestattet Der Betrieb von ÖPNV ist gestattet. Öffnung und Zugang: Geschlossen. Bei einem Aufenthalt bis zu 3 Monaten ist keine Anmeldung erforderlich. Aufenthalt und Hygiene: Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische Maske) für Gäste und auch für Fahrpersonal verpflichtend, soweit im Fahrzeug keine anderen Vorrichtungen zur Verhinderung einer Tröpfcheninfektion vorhanden sind. Gleichwohl berichten Nichtregierungsorganisationen jedoch über gesellschaftliche Diskriminierung. Zu anderen Personen jenseits der Kontaktbeschränkungen ist im öffentlichen Raum, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Wo immer möglich ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird dringend empfohlen. ADAC Maps ist Ihr kostenloser Routenplaner für individuelle Alltagsmobilität und Urlaubsplanung. Der Landkreis/ die Stadt kann die Ausgangssperre bei mindestens 5 Tage andauernder Unterschreitung des Inzidenzwerts von 200 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen aufheben. Aufenthalt und Hygiene: Ausflugsfahrten und Stadtrundfahrten sind untersagt. Veranstaltungen und Zusammenkünfte mit einer höheren Personenzahl sind nur dann zulässig, wenn für deren Durchführung ein dringendes und unabweisbares rechtliches oder tatsächliches Bedürfnis besteht. Tag verkürzt werden. Reisende unter 15 Jahren dürfen Waren bis zum Wert von 175 Euro zollfrei mitführen. Bei Einreise nach Rumänien ist eine Erklärung mit den persönlichen Kontaktdaten abzugeben. Zahlreiche Autobahnabschnitte sind weiterhin unvollendet bzw. Personen, die sich innerhalb der vergangenen 10 Tage in einem internationalen RKI-Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet sich in eine 10-tägige Quarantäne zu begeben und das zuständige Gesundheitsamt mit Hilfe der digitalen Einreiseanmeldung unter https://www.einreiseanmeldung.de/#/ zu informieren. Der Betrieb von Verkaufsstellen des Einzelhandels für den Publikumsverkehr ist untersagt, ausgenommen sind u.a. Dokumentationspflicht personenbezogener Daten; Mund-Nase-Bedeckung verpflichtend. Weitere Informationen: Hygienekonzept für Gastronomie und Hotelerie: https://corona.rlp.de/de/themen/hygienekonzepte/. Aufenthalt und Hygiene: Beherbergung zu touristischen Zwecken ist untersagt. Öffnung und Zugang: Musikalische und künstlerische Darbietungen vor körperlich anwesenden Publikum einschließlich Tanzveranstaltungen und Veranstaltungen, die dem Kultur- , Freizeit- oder Unterhaltungsbereich zuzuordnen sind, verboten.
Weihnachtsmärkte und Jahrmärkte sind verboten. Weitere Informationen: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/veranstaltungen-und-kultur/. Es ist eine digitale Einreiseanmeldung unter der Internetadresse https://www.einreiseanmeldung.de durchzuführen. Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre: Von 20 Uhr bis 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung nur bei Vorlage triftiger Gründe gestattet. Es gelten die allgemeinen Anbstands- und Hygieneregeln. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. In Verbindung mit einem abgelaufenem deutschen amtlichen Lichtbildausweis (z.T. In Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche; Bei Geschäften mit mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche auf einer Fläche von 800 Quadratmetern höchstens ein Kunde pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche, auf der darüber hinaus gehenden Fläche höchstens ein Kunde pro 20 Quadratmetern.
Es wird empfohlen, dass Läden und Geschäfte gesonderte Öffnungszeiten für Senioren anbieten.
Der Alkoholausschank und -konsum in der Öffentlichkeit ist verboten. Geschäfte des täglichen Bedarfs (Lebensmittelhandel, Drogerie, Apotheken) bleiben geöffnet.Abhol- und Lieferdienste können angeboten werden. Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Der Einzelhandel bleibt mit Ausnahme der Betriebe des täglichen Bedarfs geschlossen. Dokumentationspflicht personenbezogenger Daten; Steuerung des Zutritts; Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend; Es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln; Aushang der Maßnahmen erforderlich. Im öffentlichen Raum sind der Ausschank und der Verzehr von alkoholhaltigen Getränken untersagt. Eine vollständige Liste der Geschäfte finden Sie in der Verordnung. Teilweise gestattet.
Private Zusammenkünfte und Feiern mit Freunden, Verwandten und Bekanntensindausschließlich im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet An Hochzeiten dürfen neben den Eheschließenden und dem Standesbeamten lediglich die Trauzeugen, die Eltern, Kinder und Geschwister der Eheschließenden teilnehmen. Öffnung und Zugang: Eingeschränkt möglich. Die Öffnung von Ladengeschäften jeder Art ist untersagt. Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter sind nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet; Kinder bis zum vollendeten 14. Wird der Ausweis dringend benötigt, stellt die Passbehörde in der Regel sofort (innerhalb weniger Stunden) einen vorläufigen Personalausweis (3 Monate gültig) oder vorläufigen (grünen) Reisepass (ein Jahr gültig) aus. Hygienekonzept erforderlich. Gestattet. Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Aufenthalt und Hygiene: Eingeschränkt gestattet. Weitere Informationen: Die Regelungen der Allgemeinverfügung zu Hygienauflagen vom 08.12.2020 sind zu beachten.
Restaurants in Beherbergungsstätten dürfen eine Speisen- und Getränkeversorgung nur für Übernachtungsgäste anbieten.
Müssen Bereiche in den Unterkünften im begründeten Einzelfall dennoch von unterschiedlichen Personen genutzt werden, z.B. Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Rumänien kein Visum. Landesverordnung: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/ Weitere Informationen zu einzelnen Bereichen: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/. ein Zugangsmanagement zu einzelnen Bereichen des öffentlichen Raums zur Begrenzung der Personenzahl, Zugangsregelungen zur Nutzung von privaten und öffentlichen Spielplätzen, Maßnahmen zur Begrenzung von Tagestourismus und Betreten von Verkaufsstellen des Einzelhandels und von Wochenmärkten nur durch eine Person pro Haushalt, etc. Für die Express-Bearbeitung werden Zusatzgebühren erhoben. Freizeiteinrichtunge, Einzelhandel und Dienstleistungen wurden bis auf Geschäfte des täglichen Bedarfs und Einrichtungen für medizinisch notwendige Behandlungen geschlossen. Eingeschränkt geöffnet. Zu anderen Personen jenseits der Kontaktbeschränkungen ist im öffentlichen Raum, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Aufenthalt und Hygiene: Gewerblich angebotene Reiseverkehre zu touristischen Zwecken sind unzulässig. Das Anbieten von Speisen und Getränken zur Abholung und zur Lieferung bleibt gestattet (zwischen 23 und 06 Uhr sind Ausschank, Verkauf und die Abgabe von alkoholischen Getränken verboten). Verkaufsstellen im Sinne des Berliner Ladenöffnungsgesetzes vom 14. Kinder unter 12 Jahren werden nicht mitgezählt. NEU: Spätestens 48 Stunden nach der Einreise muss man nachweisen, dass man bei Einreise nicht mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 infiziert war, und den Nachweis auf Anforderung der zuständigen Behörde vorlegen. Quarantänepflicht für Einreisende Personen aus dem Ausland, die sich innerhalb der letzten 10 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Aufenthalt und Hygiene: Geschlossen; ausgenommen sind die Belieferung und die Mitnahme von Speisen, sowie der Außer-Haus-Verkauf. Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen Hausstand und maximal eine weitere Person zu begrenzen. Ausgenommen ist der Einzelhandel für Lebensmittel. Aufenthalt und Hygiene: Erlaubt. Es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln. Geschlossen.
Dienstleistungsgewerbe im Bereich der Körperpflege wie Friseurbetriebe, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe dürfen weder für den Publikumsverkehr geöffnet werden noch ihre Dienste anbieten. Der Besitz einer Strassenvignette ist obligatorisch. Dezember 2020 bis zum 27. Der Betrieb von Seilbahnen, der Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr sowie von touristischen Bahnverkehren und Flusskreuzfahrten sind untersagt. Steuerung des Zutritts; Es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln. Für die Einreise zu touristischen Zwecken:in Albanien, Algerien, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und San Marino. Aufenthalt und Hygiene: Eingeschränkt geöffnet; Übernachtungen zu touristischen Zwecken untersagt; nur zu notwendigen Zwecken, wie z.B. Es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln; Dokumentationspflicht personenbezogener Daten. Öffnung und Zugang: Geschlossen. Aufenthalt und Hygiene: Teilweise gestattet. Mit der aktuellen Situation ist vor allem eine gute Vorbereitung und Information wichtig. Die nachstehenden Regelungen ändern sich mitunter sehr kurzfristig und schnell. In diesen Fällen ist das Tragen einer Mund-Nasen Bedeckung verpflichtend, es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygienebestimmungen; Dokumentationspflicht personenbezogener Daten. 1 Kunde pro 10 m² Bei einer dem Publikumsverkehr zugänglichen Gesamtfläche von über 800 Quadratmeter gilt: max. Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen. Für Einreisende aus Risikogebieten außerhalb Deutschlands gelten die Regelungen der Einreise-Quarantäneverordnung. Öffnung und Zugang: Nicht gestattet. Die Grenzübergänge im Luftverkehr sind grundsätzlich geöffnet. Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. Es gelten die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln; Infektionsschutzkonzept erforderlich; Aushang der Maßnahmen erforderlich, Steuerung des Zutritts, Dokumentationspflicht personenbezogener Daten; Gemeindegesang ist untersagt. Lüftung der Räume möglichst durch die Zufuhr von Frischluft. Öffnung und Zugang: Eingeschränkt.
Nur zu beruflichen, medizinischen (z.B. Steuerung des Zutritts; es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln; Hygienekonzept erforderlich; erhöhte Hygienemaßnahmen; Weitere Informationen: Der Verkauf von alkoholischen Getränken zwischen 23 Uhr und 6 Uhr ist untersagt. Weitere Informationen: Der Alkoholausschank und –konsum in der Öffentlichkeit ist verboten. Gestattet. Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Rumänien kein Visum, Rumänien ist ein EU Mitgliedsstaat. Der Aufenthalt mehrerer Personen im öffentlichen Raum ist so zu gestalten, dass er höchstens den Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts sowie einer Person eines weiteren Haushaltes. Unter bestimmten Voraussetzungen können visumsfrei für Besuche oder touristische Aufenthalte bis zu 90 Tage einreisen: Bürger aus: Albanien, Andorra, Antigua und Barbuda, Argentinien, Australien (sowie Kokosinseln, Norfolkinsel, Weihnachtsinsel), Bahamas, Barbados, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Brunei Darussalam, Chile, Costa Rica, Dominica, El Salvador, Georgien, Grenada, Guatemala, Honduras, Hongkong, Israel, Japan, Kanada, Kiribati, Kolumbien, Südkorea, Macau, Malaysia, Marshall-Inseln, Mauritius, Mazedonien, Mexiko, Mikronesien, Moldau, Monaco, Montenegro, Neuseeland (einschl. Dokumentationspflicht personenbezogener Daten; Mund-Nase-Bedeckung verpflichtend
, Persönliche Kontakte sollen auf ein Minimum reduziert werden. Maskenpflicht auf bestimmten öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen s. § 10b. Öffnung und Zugang: Freizeiteinrichtungen sind geschlossen. Sie beinhaltet die am 05. August) sind spezifische Maßnahmen vorgesehen (siehe unten). Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen, Bahnhöfen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in denen typischerweise das Abstandgebot nicht eingehalten werden kann. Im öffentlichen Raum ist der Aufenthalt ausschließlich alleine, mit dem eigenen Haushalt und mit maximal einer weiteren, nicht im selben Haushalt lebenden, Person zulässig. Dokumentationspflicht personenbezogener Daten. 4 Satz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist. - Die Quarantäne für Einreisende dauert zehn Tage. Steuerung des Zutritts; Hygienekonzept erforderlich. Hygienekonzepte der Landesregierung Rheinland-Pfalz: https://corona.rlp.de/de/themen/hygienekonzepte/ Öffentlich veranstaltetes Feuerwerk zum Jahreswechsel 2020/2021 ist untersagt. Jede Person ist verpflichtet, die physischen Kontakte zu anderen Personen auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und den Personenkreis möglichst konstant zu halten.Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes gestattet. Der deutsche Führerschein ist ausreichend. Geschlossen. Amerikanische Jungferninseln, Amerikanisch-Samoa, Guam und Puerto Rico).- Nationaler biometrischer Pass, mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig und maximal 10 Jahre alt, für die Staatsbürger von Albanien, Bosnien-Herzegowina, Georgien, Mazedonien, Moldau, Montenegro und Ukraine.- Nationaler biometrischer Reisepass, sofern er nicht von der serbischen Koordinierungsdirektion (Koordinaciona uprava) ausgestellt ist, mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig und maximal 10 Jahre alt, für die Staatsbürger von Serbien.- SAR-Pass (Pass der Sonderverwaltungsgebiete Hongkong und Macau), mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig und maximal 10 Jahre alt, für die Staatsbürger von Hongkong und Macau.- Vom Staat Taiwan ausgestellter Reisepass, sofern er eine Personalausweisnummer enthält, für die Staatsbürger von Taiwan. Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie der Badebetrieb in öffentlichen und privaten Schwimmbädern sind untersagt; Fitness-, Sport- und Yogastudios sowie vergleichbare Einrichtungen sind geschlossen.